1. Geltungsbereich
a) Die ISA (International Sports Academy) ist eine Fußballschule. Die nachfolgende Bezeichnung lautet „ISA Fußballschule“.
b) Für die Rechtsverhältnisse zwischen der ISA Fußballschule, vertreten durch die Inhaberin Claudia Taktakis-Kutt, und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf die ISA Fußballschule finden diese „AGB ISA Fußballschule“ Anwendung.
2. Betätigungsfeld
a) Im Rahmen der ISA Fußballschule werden einerseits ISA Fördercamps, andererseits ISA Fördertrainings (gemeinsamer Oberbegriff: „Veranstaltungen“) abgehalten.
b) ISA Fördercamps erstrecken sich ganztags über drei bis fünf Tage und schließen unter anderem eine Verpflegung für die Teilnehmer mit ein.
c) ISA Fördertrainings bestehen aus jeweils einer Trainingseinheit à 60 Minuten (Einzeltraining) oder à 60-90 Minuten (Gruppentraining) ohne Verpflegung.
3. Teilnehmer, Mindestanzahl
a) Soweit nicht anders vereinbart, können Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren an den ISA Fördertrainings, an den ISA Fördercamps im Alter von 7 bis 16 Jahren teilnehmen.
b) Die Mindestanzahl der Teilnehmer beträgt bei einem ISA-Fördercamp 10 Kinder, bei einem ISA Fördertraining vier oder mehr Kinder. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung – im Falle eines ISA Fördercamps zwei Wochen und im Falle eines ISA Fördertrainings zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn – nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen der ISA Fußballschule, es gilt Ziffer VI entsprechend.
4. Vertragsschluss
a) In den Flyern der ISA Fußballschule ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Buchungsabschluss enthalten.
b) Ein Angebot auf Abschluss eines Buchungsvertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Das Angebot ist an die ISA Fußballschule persönlich, per Post, Fax oder E-Mail zu übermitteln.
c) Die ISA Fußballschule kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen, dass sie dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung binnen vier Wochen nach Zugang der Anmeldung per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg zusenden. Die ISA Fußballschule ist darum bemüht, eine Bestätigung so schnell wie möglich herbeizuführen.
d) Durch einen abgeschlossenen Buchungsvertrag verpflichtet sich die ISA Fußballschule, das in diesen „AGB ISA Fußballschule“ sowie in den jeweiligen Veranstaltungsinformationen im Internet auf der Homepage fussballschule-isa.de zu den jeweiligen Veranstaltungen näher konkretisierte Leistungspaket zu erbringen. Die Veranstaltungsinformationen können über die ISA Geschäftsstelle angefordert oder über die ISA-Homepage „www.fussballschule-isa.de“ abgerufen werden – insbesondere vor Absendung des Buchungsvertrags. Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande gekommenen Buchungsvertrags verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten und den weiteren in diesen „AGB ISA Fußballschule“ sowie in den einschlägigen Veranstaltungsinformationen vorgesehenen Pflichten nachzukommen.
5. Bezahlung
ISA Fördertraining
a) Die Bezahlung der ISA Fördertrainings erfolgt mittels erteilter Einzugsermächtigung. Die monatlichen Beiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
b) Für das Willkommens-Paket wird bei Abschluss eines neuen Buchungsvertrages eine einmalige Pauschale in Höhe von EUR 40,00 fällig. Diese ist zusammen mit dem ersten monatlichen Beitrag zu entrichten.
c) Im Falle einer vom Vertragsnehmer zu vertretenden Rücklastschrift erhebt die ISA Fußballschule einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 10,00 („Rücklastschriftentgelt“).
ISA Fördercamps
a) Die Bezahlung der ISA Fördercamps erfolgt per Überweisung. Der einmalige Beitrag wird ab dem Tag der Buchung eines ISA Fördercamps innerhalb von 14 Tagen (jedoch spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn) fällig und ist vom Vertragsnehmer an die ISA Fußballschule zu entrichten.
b) Die Kontodaten der ISA Fußballschule lauten:
ISA Fußballschule
Claudia Taktakis-Kutt
Sparkasse Pforzheim-Calw
IBAN DE33 6665 0085 0008 9693 88
BIC PZHSDE66XXX
c) Soweit der Rechnungsbetrag aus vom Vertragsnehmer zu vertretenden Gründen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird erhebt die ISA Fußballschule einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 10,00.
6. Preise, Ermäßigungen
a) Die angegebenen Preise für die angebotenen ISA Pakete und das ISA Willkommens-Paket sind, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Endpreise.
b) Für die ausgewiesenen reduzierten Preise ist ein Nachweis erforderlich. Dieser muss zum Zeitpunkt der Anmeldung vorgelegt werden. Ohne Nachweis wird der Normaltarif verlangt.
c) Geschwister- oder Gruppenermäßigungen gelten nur, wenn die im Buchungsvertrag genannten Kinder, die zur Inanspruchnahme reduzierter Preise berechtigen, ebenfalls einen aktiven Buchungsvertrag besitzen. Ist dies nicht der Fall, wird, soweit nicht anders vereinbart, der Normaltarif verlangt.
d) Eine Ermäßigung für Bambini (U7) ist nur für die Dauer gültig, bis das im Buchungsvertrag genannte Kind das siebente Lebensjahr vollendet. Mit Erreichen des achten Lebensjahres wird der Normaltarif verlangt.
7. Rücktritt
a) ISA Fördertraining: Der Vertragsnehmer kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats vom Buchungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
b) ISA Fördercamps: Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10 %, bei Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen 50 % des Teilnahmebeitrages zu zahlen.
c) Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
8. Stilllegung
a) Der Vertragsnehmer kann seinen Buchungsvertrag stilllegen. Die Anzahl der Monate, die der Buchungsvertrag stillgelegt werden kann, ist pro Jahr auf drei Monate beschränkt. Die Stilllegung bedarf der Schriftform.
b) Die beabsichtigte Stilllegung sowie der hierfür vorgesehene Zeitraum sind eine Woche vor dem Beginn der Stilllegung durch den Vertragsnehmer bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
c) Mit der Stilllegung verliert der Teilnehmer für die Dauer der Stilllegung das Recht an den angebotenen Veranstaltungen teilzunehmen.
9. Krankheits- und Verletzungsfall
Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von 50 % des Teilnahmebeitrags. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung bei einem ISA Fördercamp erst ab dem dritten Veranstaltungstag erfolgt, bei einem ISA Fördertraining erst nach der Hälfte der das Gesamtpaket umfassenden Trainingseinheiten.
10. Annullierung der Veranstaltung
a) Im Falle von höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat die ISA Fußballschule das Recht die Abhaltung eines ISA Fördercamps oder eines ISA Fördertrainings abzusagen. In diesem Fall vergütet die ISA Fußballschule binnen 14 Tagen den Teilnahmebeitrag zurück, wobei die ISA Fußballschule jedoch zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch im Sinne von Absatz c) berechtigt bleibt.
b) Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel III b) hat eine etwaige Annullierung eines ISA Fördercamps bis spätestens 14 Tage, eines ISA Fördertrainings bis spätestens zwei Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.
c) Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung durch höhere Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung des Teilnahmebeitrags bleibt der ISA Fußballschule jedoch ein Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen.
11. Verlegung einzelner Trainingseinheiten beim ISA-Fördertraining
Die ISA Fußballschule behält sich vor, einzelne Trainingseinheiten eines ISA Fördertrainings im Falle schlechter Witterung (insbesondere Regen, Schnee, Hagel oder Sturm) auch ohne eine diesbezügliche Verpflichtung auf einen anderen Termin zu verlegen.
12. Kranken-, Haftpflichtversicherung
Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch die ISA Fußballschule kranken- oder haftpflichtversichert.
13. Haftung
a) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, zum Beispiel im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
b) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
14. Ausschluss
Die ISA Fußballschule behält sich vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insbesondere bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall verwirkt.
15. Datenschutz
a) Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden von der ISA Fußballschule unter Einhaltung der auf dem Buchungsvertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die ISA Fußballschule ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.
b) Sofern die Erziehungsberechtigten ausdrücklich ihr Einverständnis erklären, dürfen personenbezogene Kerndaten im Sinne von Absatz (3) an die (gegenwärtig und auf der ISA Fußballschule Website veröffentlichten oder über die in Absatz c) genannte Kontaktadresse in Erfahrung zu bringenden) Partner und Sponsoren der ISA Fußballschule überlassen und durch diese zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Ein Widerruf ist durch die Erziehungsberechtigten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich über die in Absatz c) genannten Kommunikationsdaten.
c) Die Kommunikationsdaten der ISA Fußballschule lauten:
ISA Fußballschule
Claudia Taktakis-Kutt
Oberer Wingertweg 62
75177 Pforzheim
Mobil: 0178 64 60 360
E-Mail: info@fussballschule-isa.de
16. Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme
Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Flyer, Plakate) in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch die ISA Fußballschule für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der ISA Fußballschule oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise. Ein Widerruf ist durch die Erziehungsberechtigten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich über die in Absatz c) genannten Kommunikationsdaten.
17. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die ISA Fußballschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichte, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien vertrauen dürfen. Die ISA Fußballschule wird den Vertragsnehmer über die Änderungen in Kenntnis setzen, diesem Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.